Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Dezember 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Werkverträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen – einschließlich Beratungsleistungen – zwischen Facility Fix 24 (Inh. Fahrudin Klee) (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kundenauftrags durch den Auftragnehmer zustande. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich (Telefon) oder durch konkludentes Handeln (Beginn der Arbeiten vor Ort) erfolgen. Bei Notdiensteinsätzen gilt der Vertrag als geschlossen, sobald der Kunde den Notdienst telefonisch bestellt und der Auftragnehmer den Einsatz zusagt.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten des Auftragnehmers oder nach individueller Vereinbarung.
- Notdienst & Kleinreparaturen: Bei Notdiensteinsätzen und Kleinaufträgen ist der Rechnungsbetrag sofort nach Leistungserbringung vor Ort fällig. Die Zahlung erfolgt in bar oder per EC-Kartenzahlung. Der Monteur ist inkassoberechtigt.
- Zuschläge: Für Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Nacht, Wochenende, Feiertage) werden branchenübliche Notdienstzuschläge auf den Stundenverrechnungssatz erhoben.
- Rechnung: Soweit nicht sofort zahlbar, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar.
§ 4 Anfahrtskosten und Terminabsagen
Für die An- und Abfahrt werden Kosten gemäß der aktuellen Preisliste berechnet (Pauschale oder nach Kilometern).
Wichtig für Notdiensteinsätze: Bestellt der Kunde einen Notdienst und storniert diesen, nachdem der Monteur bereits losgefahren ist, oder ist der Kunde zum vereinbarten Zeitpunkt nicht anzutreffen, werden die angefallenen Anfahrtskosten sowie eine Aufwandspauschale in Rechnung gestellt (Leerfahrt).
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitsort (z. B. Heizungskeller, Badezimmer) frei zugänglich ist. Er muss den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf ihm bekannte verdeckte Leitungen (Strom, Gas, Wasser) oder besondere Gefahrenquellen hinweisen. Verzögerungen, die durch fehlende Zugänglichkeit oder fehlende Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte und eingebaute Waren (z. B. Armaturen, Ersatzteile, Thermostate) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme der Leistung, schriftlich anzuzeigen.
Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
Bei provisorischen Reparaturen im Notdienst (z. B. reine Abdichtung eines Rohbruchs, um weiteren Schaden abzuwenden) wird keine Gewährleistung für die Dauerhaftigkeit der Maßnahme übernommen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass zeitnah eine fachgerechte Instandsetzung erforderlich ist.
§ 8 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bzw. erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Kunde den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, die Leistung (z. B. dringende Reparaturarbeiten / Notdienst) vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen und die Leistung vollständig erbracht wurde.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.