Barrierefreies Bad nach DIN 18040-2: Anforderungen, Umbau und Förderung
Zuletzt aktualisiert:

Ein barrierefreies Bad ist nicht nur für Menschen mit Rollstuhl gedacht. Eine bodengleiche Dusche, ausreichend Bewegungsfläche und gut erreichbare Armaturen machen das Bad auch für Familien mit kleinen Kindern, nach einer Verletzung oder im Alter sicherer und bequemer. Maßgeblich für die Planung ist die DIN 18040-2 für barrierefreie Wohnungen. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Anforderungen, typische Umbauschritte und welche Zuschüsse es gibt.
Barrierefrei oder rollstuhlgerecht? Zwei Standards
Die DIN 18040-2 unterscheidet zwei Stufen:
- Barrierefrei nutzbar: für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit, etwa mit Rollator oder Gehhilfe.
- Uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar, in der Norm mit „R“ gekennzeichnet: mit deutlich größeren Bewegungsflächen.
Für die meisten Umbauten im Bestand ist die erste Stufe das realistische Ziel. Wer heute schon einen Rollstuhl nutzt oder absehbar nutzen wird, sollte von Anfang an nach dem R-Standard planen.
Die wichtigsten Anforderungen
| Bereich | Barrierefrei nutzbar | Rollstuhlgerecht (R) |
| Bewegungsfläche vor WC, Waschtisch, Dusche | 120 × 120 cm | 150 × 150 cm |
| Dusche | niveaugleich, Absenkung höchstens 2 cm | niveaugleich, Duschfläche mindestens 150 × 150 cm |
| Waschtisch | gut erreichbar | unterfahrbar, mit Beinfreiraum darunter |
| Tür | ausreichend breit, nicht nach innen aufschlagend | ausreichend breit für den Rollstuhl, nicht nach innen aufschlagend |
Die Tabelle fasst die wichtigsten Punkte vereinfacht zusammen. Für eine konkrete Planung gelten die genauen Maße und Ausnahmen der Norm.
Die Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. Die Duschfläche kann also zugleich Bewegungsfläche vor dem WC sein, wenn sie bodengleich ist. Das macht auch kleinere Bäder barrierefrei umbaubar.
Bodengleiche Dusche
Herzstück fast jedes barrierefreien Bades ist die bodengleiche Dusche ohne Wanne und ohne Stufe. Das Wasser fließt über ein Gefälle im Estrich zu einem Punktablauf oder einer Duschrinne. Dafür braucht es ausreichend Aufbauhöhe unter dem Fliesenbelag, was im Altbau manchmal eine Herausforderung ist. Flache Ablaufsysteme helfen, wenn wenig Platz ist. Entscheidend ist eine sorgfältige Verbundabdichtung, die weit über den Spritzbereich hinausreicht, denn ohne Duschwanne gibt es keine zweite Barriere.
Rutschhemmende Fliesen
Nasse Fliesen sind die häufigste Sturzursache im Bad. Für Duschbereiche, die barfuß genutzt werden, werden Beläge nach ihrer Rutschhemmung im Barfußbereich eingestuft, in den Bewertungsgruppen A, B und C. Für bodengleiche Duschen hat sich mindestens Bewertungsgruppe B bewährt. Kleinere Fliesenformate mit mehr Fugen erhöhen die Trittsicherheit zusätzlich.
Waschtisch, WC und Haltegriffe
- Waschtisch: Für Rollstuhlnutzer muss er unterfahrbar sein. Dafür werden flache Unterputz- oder Raumspar-Siphons eingebaut. Ein kippbarer oder tief angebrachter Spiegel ist auch im Sitzen nutzbar.
- WC: Eine etwas erhöhte Sitzhöhe erleichtert das Aufstehen. Seitlich braucht es je nach Bedarf Platz für das Umsetzen aus dem Rollstuhl und klappbare Stützgriffe.
- Armaturen: Einhebelmischer oder Thermostatarmaturen sind leichter zu bedienen als Drehgriffe und schützen vor Verbrühungen.
- Haltegriffe: Auch wenn sie noch nicht gebraucht werden, lohnt es sich, bei der Sanierung Verstärkungen in der Wand vorzusehen, damit Griffe später sicher montiert werden können.
Förderung und Zuschüsse
- Pflegekasse: Liegt ein Pflegegrad vor, zahlt die Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Das gilt ab Pflegegrad 1. Der Antrag muss vor Beginn des Umbaus gestellt und bewilligt werden.
- KfW: Die KfW fördert den altersgerechten Umbau über Kredit- und zeitweise über Zuschussprogramme. Die Bedingungen und Budgets ändern sich regelmäßig, prüfen Sie deshalb vor der Planung den aktuellen Stand.
- Steuer: Die Arbeitskosten eines Umbaus lassen sich unter Umständen als Handwerkerleistung absetzen. Wie das funktioniert, erklärt der Beitrag Handwerkerkosten von der Steuer absetzen.
Barrierefreies Bad in der Mietwohnung
Mieter haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, dass der Vermieter einem barrierefreien Umbau zustimmt (§ 554 BGB). Die Kosten trägt in der Regel der Mieter, und der Vermieter kann verlangen, dass beim Auszug der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Klären Sie Umfang und Rückbau deshalb vorher schriftlich.
Ablauf eines barrierefreien Umbaus
Der Umbau folgt denselben Schritten wie jede Badsanierung: Planung, Rückbau, neue Leitungen, Estrich mit Gefälle, Abdichtung, Fliesen und Endmontage. Wie diese Schritte ineinandergreifen und wie lange sie dauern, zeigt unser Beitrag Badsanierung Schritt für Schritt. Mit welchen Kosten Sie rechnen sollten, steht im Ratgeber Badsanierung: Kosten.
FAQ: Barrierefreies Bad
Welche Bewegungsfläche braucht ein barrierefreies Bad?
Nach DIN 18040-2 mindestens 120 × 120 cm vor WC, Waschtisch und Dusche, für Rollstuhlnutzer 150 × 150 cm. Die Flächen dürfen sich überlagern.
Wie hoch darf der Absatz einer barrierefreien Dusche sein?
Die Dusche soll niveaugleich sein. Eine Absenkung von höchstens 2 cm ist zulässig.
Welche Fliesen eignen sich für eine barrierefreie Dusche?
Rutschhemmende Beläge für den Barfußbereich, bewährt ist mindestens Bewertungsgruppe B. Kleinere Formate mit mehr Fugen erhöhen die Trittsicherheit.
Zahlt die Pflegekasse den Umbau?
Bei vorliegendem Pflegegrad gibt es bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Der Antrag muss vor Beginn des Umbaus gestellt werden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 554 BGB: Barrierereduzierung und weitere bauliche Veränderungen
Unsere Hinweise geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.