Handwerkerkosten von der Steuer absetzen: Regeln, Grenzen & Rechnungspflicht

Was zählt als Handwerkerleistung nach § 35a EStG?
Absetzbar sind alle handwerklichen Instandhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten, die in einem bereits bestehenden Haushalt ausgeführt werden. Das betrifft klassische Klempnerarbeiten wie die Reparatur eines Rohrbruchs, den Austausch einer Armatur, eine Badsanierung oder die Beseitigung einer Verstopfung ebenso wie Elektriker-, Maler- oder Bodenlegerarbeiten. Auch Arbeiten am Garten, an der Garage oder in einer angemieteten Zweitwohnung zählen dazu, solange es sich um Ihren eigenen Haushalt handelt.
Wie viel können Sie absetzen?
Das Finanzamt erstattet 20 Prozent der reinen Arbeitskosten, gedeckelt auf maximal 1.200 € Steuerermäßigung pro Haushalt und Kalenderjahr. Das entspricht Arbeitskosten von bis zu 6.000 €. Zu den Arbeitskosten zählen neben dem eigentlichen Lohn auch Fahrtkosten, Maschinen- und Gerätemiete sowie Verbrauchsmittel wie Schmierstoffe, nicht aber das eingebaute Material selbst.
| Arbeitskosten laut Rechnung | Steuerermäßigung (20 %) |
| 500 € | 100 € |
| 2.000 € | 400 € |
| 4.500 € | 900 € |
| 6.000 € oder mehr | 1.200 € (Höchstbetrag) |
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Drei Punkte entscheiden darüber, ob das Finanzamt die Kosten anerkennt:
- Rechnung mit Aufschlüsselung: Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten müssen getrennt vom Materialpreis ausgewiesen sein. Eine reine Pauschalsumme ohne Aufteilung reicht nicht.
- Überweisung statt Bargeld: Die Zahlung muss nachweislich per Banküberweisung erfolgt sein. Barzahlungen, auch gegen Quittung, erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an.
- Leistung im eigenen Haushalt: Die Arbeit muss in oder an einem bereits bestehenden Haushalt stattfinden, nicht bei der Erstherstellung eines Neubaus.
Wir stellen bei jedem Einsatz eine Rechnung aus, die diese Anforderungen erfüllt, Arbeits- und Materialkosten sind bei uns immer separat aufgeführt.
Was ist nicht absetzbar?
Materialkosten selbst bleiben außen vor, ebenso Handwerkerleistungen an einem Neubau, öffentlich geförderte Maßnahmen (etwa über KfW- oder BAFA-Zuschüsse für denselben Kostenanteil) und jede Zahlung, die nicht über ein Konto nachweisbar ist. Wer die Rechnung erst im Folgejahr bezahlt, kann die Ermäßigung auch erst für das Jahr der Zahlung geltend machen, nicht für das Jahr der Rechnungsstellung.
Gilt das auch für Mieter?
Ja. Auch Mieter können ihren Anteil an Handwerkerkosten absetzen, die über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden, etwa für die Wartung von Gemeinschaftsanlagen oder Reparaturen am Haus. Dafür braucht es eine Bescheinigung der Hausverwaltung oder des Vermieters, aus der der anteilige Arbeitskostenanteil hervorgeht. Diese liegt der Nebenkostenabrechnung oft ohnehin bei oder kann formlos angefragt werden.
Beispielrechnung: Rohrbruch-Reparatur
Ein typischer Fall: Nach einem Rohrbruch stellt sich die Rechnung wie folgt zusammen: 180 € Anfahrt und Arbeitszeit, 90 € Ersatzteil, macht 270 € brutto. Absetzbar sind die 180 € Arbeitskosten, davon 20 % Steuerermäßigung, also 36 €. Bei einem größeren Einsatz mit mehreren Arbeitsstunden und Wochenendzuschlag können daraus schnell mehrere hundert Euro Arbeitskosten werden, was sich entsprechend stärker auf die Steuerlast auswirkt. Was ein Notdiensteinsatz insgesamt kosten darf, erklären wir im Detail in unserem Ratgeber Klempner Notdienst Berlin: Was darf er wirklich kosten?
FAQ: Handwerkerkosten von der Steuer absetzen
Kann ich auch die Anfahrtskosten absetzen?
Ja. Fahrtkosten des Handwerkers zählen zu den begünstigten Arbeitskosten und mindern die Steuer genauso wie die reine Arbeitszeit, vorausgesetzt sie sind auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Was passiert, wenn ich die Rechnung bar bezahle?
Dann entfällt die Steuerermäßigung vollständig, auch wenn Sie eine Quittung haben. Das Finanzamt verlangt einen Zahlungsnachweis über ein Bankkonto, zum Beispiel den Kontoauszug oder den Überweisungsbeleg.
Gilt der Höchstbetrag von 1.200 € pro Rechnung oder pro Jahr?
Pro Haushalt und Kalenderjahr, nicht pro einzelner Rechnung. Mehrere Handwerkerrechnungen im selben Jahr werden zusammengezählt, bis der Höchstbetrag erreicht ist.
Kann ich Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen gleichzeitig absetzen?
Ja. Beide Posten haben eigene, getrennte Höchstbeträge nach § 35a EStG und lassen sich unabhängig voneinander in derselben Steuererklärung geltend machen.
Muss ich die Rechnung mit der Steuererklärung einreichen?
Nein, eine Einreichung ist standardmäßig nicht nötig. Sie müssen Rechnung und Überweisungsbeleg aber aufbewahren und auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen können.
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