Sanitär selbst machen: Was Sie dürfen und was in Fachhände gehört


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Erschöpfter Heimwerker sitzt vor einer undichten Leitung mit Eimer und Werkzeug (KI-generiertes Bild)

Ein tropfender Duschkopf, ein träger Abfluss, ein neuer Wasserhahn: Vieles im Bad wirkt so, als könnte man es an einem Samstagnachmittag selbst erledigen. Manches davon stimmt auch. Bei der Trinkwasserleitung gibt es aber klare Regeln, wer daran arbeiten darf. Dieser Ratgeber zeigt, was Sie als Laie gefahrlos selbst machen können, was in Berlin rechtlich gilt und worauf Sie bei der Versicherung achten sollten.

Das können Sie in der Regel selbst erledigen

Viele kleine Arbeiten betreffen nur Teile, die ohnehin zum Reinigen gedacht sind, oder die Abwasserseite. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Strahlregler und Duschkopf entkalken: abschrauben, in Essig- oder Zitronensäurelösung einlegen, abspülen. Oft ist das schon die Lösung bei schwachem Duschdruck.
  • Siphon reinigen: Eimer unterstellen, Siphon von Hand lösen, Ablagerungen entfernen, wieder dicht verschrauben. Mehr dazu im Ratgeber verstopfter Abfluss.
  • Saugglocke einsetzen: bei einer leichten Verstopfung in Toilette, Spüle oder Dusche. Hinweise für das WC finden Sie unter Toilette verstopft.
  • Abflusssiebe nutzen und regelmäßig leeren: Das beugt Haaren und Essensresten im Rohr vor.
  • Im Notfall absperren: Jeder im Haushalt sollte wissen, wo Eckventile und Hauptabsperrung sitzen. Was bei einem Rohrbruch zuerst zu tun ist, steht in unserer Rohrbruch-Checkliste.

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Teil zur Trinkwasserinstallation gehört, lassen Sie es lieber prüfen, bevor Sie Leitungen oder Anschlüsse lösen.

Was in Berlin rechtlich gilt

In Berlin regelt die Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Berliner Wasserbetriebe, wer an der Hausinstallation arbeiten darf. Nach § 15 Abs. 2 dieser Satzung dürfen Arbeiten an der Trinkwasserinstallation hinter dem Hauptwasserzähler nur durch Fachpersonal ausgeführt werden, das in einem Installateurverzeichnis eingetragen ist. Die Berliner Wasserbetriebe führen dafür ein eigenes Verzeichnis mit einer Suche nach Ortsteil und Postleitzahl.

Außerhalb Berlins gilt meist die bundesweite Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV). Nach deren § 12 ist der Anschlussnehmer für die Anlage hinter dem Hausanschluss verantwortlich. Die Errichtung und wesentliche Veränderungen der Anlage dürfen nur der Wasserversorger selbst oder ein eingetragenes Installationsunternehmen vornehmen. Welche Bedingungen bei Ihnen gelten, steht in den Unterlagen Ihres örtlichen Wasserversorgers.

Für Gasleitungen und Gasgeräte gilt eine ähnliche Regel: Nach § 13 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) dürfen Arbeiten an der Gasanlage nur der Netzbetreiber oder ein eingetragenes Installationsunternehmen ausführen. Den elektrischen Anschluss eines Durchlauferhitzers sollte eine Elektrofachkraft übernehmen.

Versicherung: Was bei Eigenarbeit passieren kann

Eine Eigenreparatur führt nicht automatisch dazu, dass die Versicherung nicht zahlt. Entscheidend ist der Einzelfall. Hat jemand einen Wasserschaden grob fahrlässig verursacht, darf der Versicherer seine Leistung nach § 81 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kürzen, und zwar im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens. Grob fahrlässig kann es zum Beispiel sein, eine Leitung umzubauen, obwohl man erkennbar nicht weiß, wie das geht.

Prüfen Sie außerdem die Bedingungen Ihres Vertrags. Manche Verträge enthalten eigene Pflichten, etwa zur Instandhaltung von Leitungen. Bei Fragen hilft ein Anruf bei der Versicherung, bevor Sie anfangen.

Warum Trinkwasser besondere Sorgfalt braucht

Trinkwasser steht nach dem Hauptwasserzähler in Ihrer Hausinstallation, und was dort verbaut wird, beeinflusst die Wasserqualität. Die Trinkwasserverordnung verlangt in § 13, dass Anlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben werden und nur geeignete Werkstoffe und Materialien zum Einsatz kommen.

Typische Probleme nach Umbauten in Eigenregie sind Leitungsstücke, in denen das Wasser lange steht, etwa weil ein alter Anschluss nur abgeklemmt statt zurückgebaut wurde, und Bauteile, die für Trinkwasser nicht geeignet sind. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass gerade die letzten Meter Leitung im Haus für die Wasserqualität entscheidend sind.

Wann Sie Hilfe holen sollten

  • Wasser tritt sichtbar aus oder ein Fleck an Wand oder Decke wird größer. Dann zuerst absperren und den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren.
  • Mehrere Abflüsse in der Wohnung laufen gleichzeitig schlecht ab oder das Wasser steigt in Dusche oder Toilette an.
  • Der Wasserzähler läuft weiter, obwohl alle Hähne geschlossen sind. Das kann auf ein verstecktes Leck hindeuten.
  • Sie möchten Leitungen verlegen, verlängern oder Anschlüsse versetzen. Dafür brauchen Sie in Berlin ein Unternehmen aus dem Installateurverzeichnis der Berliner Wasserbetriebe.

Wenn Sie chemischen Abflussreiniger verwendet haben, sagen Sie das dem Monteur vor Beginn der Arbeiten. Mischen Sie verschiedene Reiniger nie miteinander.

Wobei wir helfen

Facility Fix 24 hilft bei verstopften Abflüssen, bei der Rohrreinigung und bei der Suche nach versteckten Lecks. Die Anfahrt ist kostenlos, den Preis nennen wir vor Beginn der Arbeiten. Für Umbauten an der Trinkwasserinstallation finden Sie eingetragene Betriebe in Berlin über die Installateursuche der Berliner Wasserbetriebe, anderswo beim örtlichen Wasserversorger.