Wasserschaden und Versicherung: Wer zahlt was und wann?

Ein Rohrbruch um Mitternacht. Das Wasser läuft durch die Decke in die Wohnung darunter. Parkett nass, Küchenschrank nass, Laptop auf dem Tisch nass. Der Schaden ist da. Und noch bevor der Klempner wieder geht, kommt die nächste Frage: Wer zahlt das jetzt eigentlich?
Drei Versicherungen können zuständig sein. Manchmal auch keine. Entscheidend ist, was beschädigt wurde, warum, und wer im Verhältnis zu wem steht. Die folgenden Angaben sind Orientierungswerte. Was Ihr Vertrag konkret abdeckt, steht in Ihren Vertragsbedingungen, nicht in diesem Text.
Die drei Versicherungen im Überblick
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude durch Leitungswasser ab: Boden, Wände, Decken, fest eingebautes Inventar. Zuständig ist der Eigentümer. Sie zahlt Trocknungskosten, Schäden an tragenden Strukturen, Putz- und Malerarbeiten, Bodenbeläge. Was sie nicht zahlt: den beweglichen Hausrat und die Reparatur des Rohrs selbst. Letzteres ist Instandhaltung, keine Folgeschadenregulierung.
Die Hausratversicherung springt ein, wenn bewegliches Eigentum betroffen ist. Möbel, Kleidung, Elektronik, Haushaltsgeräte. Kommt das Wasser aus dem Rohr des Vermieters und beschädigt den Hausrat des Mieters, zahlt zunächst die Hausratversicherung des Mieters. Sie kann anschließend beim Verursacher Regress nehmen. Das ist der Grund, warum Mieter ohne eigene Hausratpolice im Ernstfall oft leer ausgehen, obwohl sie den Schaden gar nicht verschuldet haben.
Und dann die Privathaftpflicht. Wer selbst der Verursacher ist, eine Leitung beschädigt, einen Hahn offen gelassen, eine Verstopfung durch falsche Entsorgung provoziert, braucht seine Haftpflicht für Schäden bei Dritten.
Wer zahlt was, die wichtigsten Fälle
| Schaden | Ursache | Zuständig |
|---|---|---|
| Putz und Boden beschädigt | Rohrbruch (Alterung) | Wohngebäudeversicherung |
| Eigener Hausrat nass | Rohrbruch im Haus | Hausratversicherung des Betroffenen |
| Schaden in der Wohnung darunter | Eigener Rohrbruch | Haftpflicht, Wohngebäude für Gebäudeschaden |
| Schaden durch Mieter-Fahrlässigkeit | Mieter hat Schaden verursacht | Haftpflicht des Mieters |
| Keller überschwemmt durch Regen | Naturereignis | Elementarschadenversicherung, sofern vorhanden |
Auch das sind Orientierungswerte. Der Einzelfall entscheidet und bei Grenzfällen lohnt sich vor der Meldung ein kurzer Anruf beim Versicherer.
WEG und Stockwerkeigentum in Berliner Altbauten
In Häusern mit Wohnungseigentümergemeinschaften greift die Wohngebäudeversicherung für das gemeinschaftliche Eigentum: Rohre in Wänden, Leitungsschächte, Treppenhaus. Das Sondereigentum innerhalb der Wohnung liegt beim jeweiligen Eigentümer.
Bricht in einer WEG-Wohnung ein Rohr und richtet Schaden in der Nachbarwohnung an, klärt die Hausverwaltung zuerst eine Frage: Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum? Davon hängt ab, welche Police greift. In Berliner Altbauten mit ihren oft jahrzehntealten Steigleitungen ist das keine Randnotiz, sondern der erste Anruf, der nach dem Wasser abstellen fällig wird.
Was sofort zu tun ist
Wasser abstellen. Schaden fotografieren und filmen, bevor jemand trocknet oder aufräumt. Versicherung sofort melden, telefonisch, noch am selben Tag schriftlich. Klempner rufen, um die Ursache zu stoppen. Keine größeren Reparaturen, bevor der Schaden dokumentiert und freigegeben ist. Professionelle Trocknung beauftragen, denn Feuchtigkeit im Mauerwerk muss raus, bevor Schimmel entsteht.
Häufige Fragen
Muss ich als Mieter eine Hausratversicherung haben?
Rechtlich nein. Praktisch dringend zu empfehlen. Ohne sie tragen Sie Schäden an Ihrem Eigentum selbst, auch wenn der Rohrbruch des Vermieters die Ursache war.
Zahlt die Versicherung auch die Reparatur des Rohrs?
Nein. Die Wohngebäudeversicherung zahlt den Folgeschaden, nicht die Instandhaltung. Das Rohr zu reparieren bleibt Pflicht des Eigentümers.
Wie lange dauert die Regulierung?
Bei kleinen Schäden vier bis acht Wochen. Bei größeren Schäden mit Gutachter drei bis sechs Monate. Eine professionelle Trocknung verhindert währenddessen Folgeschäden, unabhängig davon, wie lange die Versicherung braucht.
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