Bleirohre im Haus: Austauschpflicht seit 2026, erkennen und was Mieter wissen sollten

Seit dem 12. Januar 2026 dürfen in Deutschland keine Trinkwasserleitungen aus Blei mehr in Betrieb sein. So steht es in der Trinkwasserverordnung. Betroffen sind vor allem ältere Häuser, in denen noch Reste alter Installationen stecken, manchmal nur ein kurzes Stück am Hausanschluss oder in einer Steigleitung. Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie Bleirohre erkennen, was die Austauschpflicht für Eigentümer und Mieter bedeutet, wie Sie das Wasser testen lassen und was bis zum Austausch zu beachten ist.
Warum Blei im Trinkwasser ein Problem ist
Blei löst sich aus den Rohren ins Wasser, besonders wenn das Wasser längere Zeit in der Leitung steht. Schon geringe Mengen können auf Dauer die Gesundheit schädigen. Besonders empfindlich sind Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder, weil Blei die Entwicklung des Nervensystems beeinträchtigen kann. Deshalb hat der Gesetzgeber den Grenzwert schrittweise gesenkt und die Stilllegung aller Bleileitungen vorgeschrieben.
Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser liegt derzeit bei 10 Mikrogramm pro Liter. Ab dem 12. Januar 2028 sinkt er auf 5 Mikrogramm pro Liter. Wasser aus Bleileitungen hält solche Werte oft nicht zuverlässig ein.
Welche Häuser sind betroffen?
Bleileitungen wurden bis in die 1970er Jahre verbaut, vor allem in Norddeutschland und in Teilen Ostdeutschlands. In Häusern, die nach 1973 gebaut wurden, sind sie kaum noch zu finden. In älteren Gebäuden, auch in Berliner Altbauten, können dagegen noch Reste stecken, selbst wenn das Bad längst modernisiert ist. Häufige Fundorte:
- die Leitung vom Hausanschluss bis zum Wasserzähler oder kurz dahinter
- Steigleitungen in Keller und Treppenhaus
- Anschlussstücke in Küche und Bad, die bei früheren Sanierungen nicht mit ersetzt wurden
Bleirohre erkennen: So prüfen Sie selbst
Am besten sehen Sie sich die Leitung dort an, wo sie frei liegt, meist im Keller am Wasserzähler. Diese Merkmale sprechen für Blei:
| Merkmal | Blei | Andere Rohre |
| Farbe | matt grau, an Kratzstellen silbrig glänzend | Kupfer rötlich, verzinkter Stahl grau und hart |
| Kratztest mit Schraubendreher | weich, lässt sich leicht einritzen | Stahl und Kupfer sind deutlich härter |
| Magnet | haftet nicht | haftet an Stahlrohren |
| Klopftest | dumpfer Klang | Stahl klingt hell und metallisch |
| Verbindungen | verdickte, wulstartige Lötstellen, keine Gewinde | Gewinde oder Pressfittings |
| Verlauf | oft leicht geschwungen, nicht exakt gerade | meist gerade mit Winkelstücken |
Kratzen Sie vorsichtig und nur an einer Stelle, an der kein Wasser austreten kann. Sind Sie unsicher oder liegen die Leitungen nicht frei, schafft eine Wasseruntersuchung Klarheit.
Wasser auf Blei testen lassen
Ob Blei im Wasser ist, zeigt eine Laboranalyse. Dafür wird in der Regel eine sogenannte Stagnationsprobe genommen, also Wasser, das einige Stunden in der Leitung gestanden hat, etwa über Nacht. Wenden Sie sich an ein Labor, das für Trinkwasseruntersuchungen zugelassen ist. Adressen nennt auch das zuständige Gesundheitsamt. Einfache Teststreifen aus dem Handel sind für die geringen Grenzwerte zu ungenau.
Die Austauschpflicht: Was die Trinkwasserverordnung vorschreibt
Nach § 17 der Trinkwasserverordnung gilt:
- Frist: Betreiber einer Trinkwasserinstallation, also in der Regel die Eigentümer, mussten Bleileitungen und bleihaltige Teilstücke bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 entfernen oder stilllegen.
- Verlängerung in Ausnahmefällen: Das Gesundheitsamt kann die Frist verlängern, wenn der Eigentümer vor dem Stichtag einen Installationsbetrieb beauftragt hat und dieser nachweist, dass er den Austausch aus Kapazitätsgründen nicht rechtzeitig schafft.
- Sonderfall Eigenversorgung: Nur für Anlagen, die nicht am öffentlichen Netz hängen und ausschließlich selbst genutzt werden, kann die Frist unter Bedingungen bis 2036 verlängert werden. Für Miet- und Mehrfamilienhäuser am öffentlichen Netz gilt diese Ausnahme nicht.
- Informationspflicht: Wer von Bleileitungen in seiner Anlage weiß, muss die Bewohner unverzüglich darüber und über die geplante Beseitigung informieren.
- Nachweis: Nach Ablauf der Frist muss der Betreiber schriftlich belegen können, dass die Leitungen entfernt oder stillgelegt wurden.
Wer die Vorgaben nicht einhält, handelt ordnungswidrig. Das Gesundheitsamt kann Maßnahmen anordnen und Bußgelder verhängen.
Wer ist zuständig: Hausanschluss oder Hausinstallation?
Die Leitung von der Straße bis zum Hausanschluss, meist bis zur Hauptabsperrung vor dem Wasserzähler, gehört in der Regel dem Wasserversorger. Liegt dort noch Blei, ist der Versorger zuständig. Alles dahinter, also die Hausinstallation, liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Wo genau die Grenze liegt, regeln die Bedingungen des örtlichen Versorgers. Im Zweifel fragen Sie dort nach.
Wie läuft der Austausch ab?
Den Austausch darf nur ein Installationsunternehmen übernehmen, das im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgers eingetragen ist. Grundsätzlich gibt es zwei Wege:
- Entfernen: Die Bleileitung wird ausgebaut und durch eine neue Leitung aus Edelstahl, Kupfer oder Mehrschichtverbundrohr ersetzt.
- Stilllegen: Eine neue Leitung wird verlegt, die alte wird dauerhaft vom Netz getrennt und bleibt ungenutzt in der Wand. Das spart Stemmarbeiten.
Der Aufwand hängt davon ab, wie viel Blei verbaut ist und wo die Leitungen verlaufen. Ein kurzes Stück im Keller ist schnell ersetzt, Steigleitungen durch mehrere Etagen sind ein größeres Projekt. Steht ohnehin eine Badsanierung an, lässt sich beides gut verbinden. Mehr dazu im Beitrag Badsanierung Schritt für Schritt.
Bleirohre in der Mietwohnung: Was Mieter wissen sollten
- Zuständig ist der Vermieter. Er muss die Bleileitungen entfernen oder stilllegen lassen und trägt die Kosten. Der Austausch gilt in der Regel als Instandsetzung, weil er eine gesetzliche Pflicht erfüllt.
- Er muss Sie informieren, sobald er von Bleileitungen weiß, und Ihnen sagen, wann sie beseitigt werden.
- Verdacht? Nachfragen. Wenn Sie ein Bleirohr vermuten, fragen Sie schriftlich beim Vermieter oder der Hausverwaltung nach. Bleibt eine Antwort aus, können Sie sich an das Gesundheitsamt wenden.
- Mietminderung: Bleihaltiges Trinkwasser kann ein Mangel der Wohnung sein. Ob und in welcher Höhe eine Minderung angemessen ist, lassen Sie am besten von der Mieterberatung prüfen.
Bis zum Austausch: So schützen Sie sich
- Lassen Sie das Wasser morgens und nach längerer Abwesenheit laufen, bis es spürbar kühl aus der Leitung kommt, bevor Sie es trinken oder zum Kochen verwenden. Das abgelaufene Wasser eignet sich zum Blumengießen oder Putzen.
- Verwenden Sie für Säuglingsnahrung kein Leitungswasser aus Bleileitungen, sondern geeignetes abgepacktes Wasser.
- Nutzen Sie für Getränke und Speisen nur kaltes Wasser, denn warmes Wasser löst mehr Blei.
- Ein Wasserfilter ist kein Ersatz für den Austausch. Nur zertifizierte Filter entfernen Blei zuverlässig, und das auch nur bei korrekter Wartung.
FAQ: Bleirohre
Wie erkenne ich ein Bleirohr?
An der matt grauen Farbe, die beim Ankratzen silbrig glänzt, am weichen Material, am dumpfen Klang beim Klopfen und an wulstigen Lötstellen statt Gewinden. Ein Magnet haftet nicht.
Müssen Bleirohre ausgetauscht werden?
Ja. Nach § 17 der Trinkwasserverordnung mussten Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt werden. Eine Fristverlängerung ist nur in engen Ausnahmefällen über das Gesundheitsamt möglich.
Bis wann wurden Bleirohre verbaut?
Bis etwa in die 1970er Jahre. In Häusern, die nach 1973 gebaut wurden, sind Bleileitungen kaum noch zu finden.
Wer zahlt den Austausch in der Mietwohnung?
Der Vermieter. Er ist als Betreiber der Trinkwasserinstallation für die Beseitigung verantwortlich.
Wie kann ich mein Wasser auf Blei testen lassen?
Mit einer Laboranalyse durch ein für Trinkwasser zugelassenes Labor, meist anhand einer Probe, die über Nacht in der Leitung gestanden hat. Das Gesundheitsamt nennt geeignete Labore.
Wie hoch ist der Grenzwert für Blei im Trinkwasser?
Derzeit 10 Mikrogramm pro Liter. Ab dem 12. Januar 2028 gilt ein Grenzwert von 5 Mikrogramm pro Liter.
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